AGB
- Haftung
Die Haftung liegt ab dem Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beim Mieter.
2. Schäden
Falls Schäden des Mietmaterials entstehen, muss der Vermieter umgehend verständigt werden und der Mieter muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Falls Mängel vorliegen, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden.
3. Mietzeit
Die Mietzeit läuft vom Zeitpunkt der Abholung / Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe / Abholung.
Der Tagestarif wird pro Kalendertag verrechnet
Der Mieter trägt für diese Zeit die volle Verantwortung für die Mietgegenstände.
4. Benützung
Die Zelte und Hüpfburgen sind ausschließlich für eigene Zwecke zu benutzen und
darf nicht weitervermietet werden.
Das Zelt/ Hüpfburg wird mit eisernen 40cm Erdankern im Boden befestigt.
Vor Aufbaubeginn hat der Mieter sich davon zu überzeugen, dass
dies möglich ist, ohne irgendwelchen Schäden zu verursachen
(Beschädigungen von Kabeln oder Rohrleitungen
Beeinträchtigung von Freileitungen usw.)
4.1 Ergänzung Zelt
Geräte für das Braten, Grillen oder
dgl. dürfen nicht unmittelbar an den Seitenwänden aufgestellt
werden.Neben dem Verfetten des Zeltmaterials besteht auch eine erhöhte Brandgefahr.
Die Zeltplanen sind durch Folien oder Platten zu schützen
Um Kleberückstände zu vermeiden, ist das Plakatieren mit
Klebeband o.a. am Zelt nicht gestattet
Bei Aufstellung der Zelte auf Asphalt oder Steinboden sind Gewichte nötig, die gegen Aufpreis zu bestellen sind.
Eine Zeltheizung darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter
und von Fachkräften aufgestellt werden.
5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich Netto ( Umsatzsteuerbefreit Kleinunternehmer gem §6 Abs. 1 Z 27 UStG ) und sind
ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
6. Sonstige Vereinbarungen
Für alle Schäden und Verluste an dem Mietmaterial hat der Mieter
aufzukommen.
Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Veränderung am
Mietmaterial vornehmen, bzw. vornehmen lassen oder dulden.
Beschädigungen oder Wertminderungen gehen zu Lasten des Mieters bzw.
hat der Mieter die Folgen von vorgenommenen Veränderungen zu vertreten.
Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhängevorrichtung insbesondere nicht für
schwere Lasten benützt werden. Anstrich von Gerüstteilen ist nicht gestattet,
erforderliche Wiederherstellung geht zu Lasten des Mieters.
Bei Sturm- oder Gewittergefahr hat der Mieter des Mietobjektes unverzüglich sämtliche Aus- und
Eingänge am Zelt dicht zu schließen, bzw. die Hüpfburg außer Betrieb zu nehmen.
Bei Schneefall hat der Mieter für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen.
Der Mieter kann schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er dies
verabsäumt.
Stellt der Mieter während der Mietzeit eine Beeinträchtigung der
Standsicherheit fest, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu
verständigen
Ohne vom Vermieter Hilfe abzuwarten ist der Mieter verpflichtet, durch
Selbsthilfe jede Gefahr abzuwenden.
7. Unsere Angebote sind freibleibend.
Bis zur schriftlichen Bestätigung der Buchung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit der Gegenzeichnung der Buchung durch den Mieter und Rücksendung der für uns bestimmten Ausfertigung gültig.
8. Verzögerung
Verzögert sich der Abbau durch Verschulden des Mieters so haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Nachmieter.
9. Mobiliar
Für das Mobiliar haftet ab der Zustellung / Abholung bis zur
Rückgabe / Abholung der Mieter.
Für Schäden am Mobiliar muss der Mieter entgeltlich aufkommen.
10. Kaution
Die Kaution ist bei der Zustellung/ Abholung fällig und wird bei der Rechnung abgezogen.
11. Schäden
Bei nicht Bekanntgabe von Schäden die ein weitervermieten verhindern könnten, werden die daraus resultierenden Unkosten dem verantwortlichen Mieter in Rechnung gestellt.
12. Rücktritt Partyzelt
Falls ein Rücktritt des Vertrages erwünscht wird, fallen für den Mieter bis 14 Tage vor Termin keine Extrakosten an.
7 bis 13 Tage vor Termin 50% Stornokosten
3 bis 6 Tage vor Termin 75% Stornokosten
0 bis 2 Tage vor Termin 100% Stornokosten
12.1 Rücktritt Hüpfburgen
Falls ein Rücktritt des Vertrages erwünscht wird, fallen für den Mieter bis 14 Tage vor Termin keine Extrakosten an.
7 bis 13 Tage vor Termin 50% Stornokosten
3 bis 6 Tage vor Termin 75% Stornokosten
0 bis 2 Tage vor Termin 100% Stornokosten
Bei Schlechtwetter am gebuchten Tag, ist vor Abholung/ Zustellung die Stornierung/Verschiebung kostenlos.
13. Extraregelungen von Zelten
13.1. Aufbau durch Mieter
Zelte werden vom Mieter selbst aufgebaut und abgebaut.
13.2. Aufbau durch Vermieter
Die Kosten des Aufbau und Abbau des Zeltes richtet sich nach Zeltgröße und durch den Mieter gestellten Personen.
Bitte Setzen Sie sich mit den Vermieter für einen Kostenvoranschlag in Verbindung.
13.2.1 Hüpfburg:
Die Kosten für den Auf- u. Abbau werden zusätzlich verrechnet.
13.3. Verschmutzung Zelt
Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale verrechnet.
13.4. Zustellung
Die Kosten der Zustellung sind abhängig von der Entfernung zum Mieter. Bitte setzen Sie sich mit dem Vermieter für einen Kostenvoranschlag in Verbindung.
13.5. Verlust von Zubehör
Für verloren gegangene Zubehörteile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt .
14. Extraregelung bei Hüpfburgen
14.1. Personen
Bei Hüpfburg Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 1 Person gestellt werden.
Bei Personenschaden während der Nutzung der Hüpfburg übernimmt der Vermieter keine Haftung.
14.2. Prüfung
Unsere Hüpfburgen werden jährlich überprüft.
14.3. Verschmutzung / Hüpfburg
Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale.
Für die Reinigung von Fallschutzmatten werden 5 € pro Stück verrechnet.
14.4. Verlust von Erdhaken
Für verloren gegangenen Zubehörteile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
15. Aufsichtspflicht
Die Aufsicht beginnt bereits mit dem Aufbau und endet nach dem Abbau bzw.verpacken.
Sorgen Sie dafür, dass niemand die Hüpfburg betritt, solange sie noch nicht gesichert und prall mit Luft gefüllt ist. Vor dem Abbau muss sichergestellt sein , dass sich keine Personen mehr in der Hüpfburg befinden.
15.1 Sicherheitsbestimmungen
Die übergebenen Sicherheitsbestimmungen und die Aufsichtspflicht müssen eingehalten werden